Ansprechpartnerin:
Monika Kramer
Telefon: 05222 - 81511
Bestattungs - Vorsorge
Jeder – vor allem Alleinstehende – kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:
- • alle Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden,
- • ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG an.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.
